Mit Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Grund ist eine völlig veraltete Datengrundlage, die nach Auffassung der Richter zu systembedingten Ungleichbehandlungen führe. Der Bund hat daher im November 2019 mit der Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes (GrStRefG) fristgerecht neue Bewertungsregeln geschaffen. Für einen Übergangszeitraum bis Ende 2024 gelten die bisherigen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer.

Für die Finanzämter steht nun eine Neubewertung von rund 36 Mio. Grundstücken bevor. Die Grundsteuerwerte sollen alle sieben Jahre allgemein festgestellt werden. Die erste Hauptfeststellung wird auf den 1. Januar 2022 durchgeführt. Dafür müssen Eigentümer nach Aufforderung Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben. Derzeit soll die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger im März 2022 rechtswirksam erfolgen. Die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen per ELSTER soll ab Juli 2022 möglich sein.

Die allgemeine Abgabefrist soll am 31. Oktober 2022 enden.

 

Gerne sind wir Ihnen bei der Zusammenstellung der Daten sowie der Abgabe der Erklärung behilflich. Sprechen Sie uns einfach an.

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html